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Warum beauftragte SICPA Cuneyd Zapsu?

Zwei SICPA-Unternehmen erhielten von Cuneyd Zapsus Firma 2015–2019 Rechnungen über 19,6 Millionen Lira ohne Mehrwertsteuer. Die Zahlungen fallen zeitlich mit öffentlichen Aufträgen zusammen. Welche konkreten Leistungen ihnen zugrunde lagen, ist unbekannt.

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Redaktionelle Collage mit den Logos von SICPA und Philip Morris International, dem Namen Cuneyd Zapsu, Steuerbanderolenmustern und Museumsmotiven.
KI-gestützte redaktionelle Illustration mit offiziellen Firmenlogos als Referenzen. Papiere und Umgebung sind symbolisch. — The Ledgers

Die Dokumentation

Zwei Unternehmen von SICPA erhielten zwischen 2015 und 2019 von der Beratungsfirma des AK-Partei-Mitgründers Cuneyd Zapsu Rechnungen über 19,6 Millionen türkische Lira. Ohne Mehrwertsteuer entspricht dies ungefähr 4,6 Millionen US-Dollar. Die von The Ledgers geprüften Finanzunterlagen und eine Zahlungsaufstellung zeigen, dass diese Rechnungen und Zahlungen zeitlich mit zwei öffentlichen Geschäftsfeldern von SICPA in der Türkei zusammenfallen: Steuerbanderolen für Tabak und Alkohol sowie Museumskassen. Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Leistungen damit vergütet wurden, haben wir nicht gesehen.

Ein Teil der Zahlungen trägt einen ungewöhnlichen Verwendungszweck: „DÖSİMM-Anteilsbetrag“ („DÖSİMM payı bedeli“). DÖSİMM ist der Betrieb mit revolvierendem Fonds des Ministeriums für Kultur und Tourismus. SICPA Turkey gewann im Februar 2018 mit einem Angebot über 3,9 Milliarden Lira die Ausschreibung für die Kassen von 54 Museen und historischen Stätten. Rund vier Monate später begannen monatliche Zahlungen unter dieser Bezeichnung an Zapsus Unternehmen.

Zapsu war bis 2008 Mitglied des zentralen Entscheidungs- und Verwaltungsgremiums der AK-Partei und persönlicher Assistent ihres Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan. In einem englischsprachigen Lebenslauf, der The Ledgers vorliegt, wird er ab 2012 als Berater von SICPA und ab 2010 als Berater von Philip Morris International genannt. Beide Unternehmen fehlen in seiner heutigen offiziellen Biografie. Diese bezeichnet ihre Kundenliste allerdings als eine vergleichsweise kleine Auswahl. Dass ein Unternehmen nicht genannt wird, beweist für sich genommen weder eine Verschleierung noch das Ende einer Geschäftsbeziehung.

Die Schweizer Muttergesellschaft SICPA SA wurde im April 2023 zur Zahlung von 81 Millionen Franken verurteilt, weil sie nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Bestechung ausländischer Amtsträger getroffen hatte. Die Türkei gehört nicht zu diesem Verfahren. Beratungshonorare zu zahlen ist nicht strafbar, und nach Kenntnis von The Ledgers gibt es keine behördliche Feststellung zu den hier behandelten Zahlungen. Dieser Bericht stellt eine Frage: Was kaufte SICPA bei Zapsu ein?

Die Geldspur: 4,6 Millionen Dollar in fünf Jahren

Zapsus Unternehmen stellte den beiden SICPA-Unternehmen zwischen 2015 und 2019 insgesamt 19.618.764 Lira ohne Mehrwertsteuer in Rechnung. Umgerechnet zu jährlichen Durchschnittskursen sind das etwa 4,63 Millionen US-Dollar.

JahrRechnungssumme in Lira, ohne Mehrwertsteuer, gerundetUngefährer Gegenwert in US-Dollar
20153,61 Millionen1,33 Millionen
20161,55 Millionen0,51 Millionen
20170,87 Millionen0,24 Millionen
20185,17 Millionen1,07 Millionen
20198,42 Millionen1,48 Millionen
2020Keine Rechnung in den geprüften Unterlagen—

Rechnungen über 7,77 Millionen Lira, ungefähr 2,29 Millionen Dollar, gingen an SICPA Security Solutions SA in der Schweiz. Das Unternehmen war Teil des Gemeinschaftsunternehmens, das im Dezember 2014 mit der türkischen Steuerverwaltung einen fünfjährigen Banderolenvertrag über 359,3 Millionen Lira abschloss (parlamentarischer Antrag Hamzaçebis). Die Rechnungen stammen aus den ersten beiden Vertragsjahren und aus dem Jahr 2019, in dem der Vertrag endete.

Die übrigen 11,85 Millionen Lira, ungefähr 2,34 Millionen Dollar, wurden SICPA Turkey in Rechnung gestellt. So hieß SICPA Assan nach dem Rückzug der Kibar Holding aus der Beteiligung im Februar 2016 (Kibar Holding). SICPA Assan war beim Banderolenvertrag von 2014 der Partner von SICPA Security Solutions SA im Gemeinschaftsunternehmen. Die SICPA Turkey zugeordnete Zahlungsaufstellung unterscheidet zwei Posten: neun vierteljährliche „Beratungshonorare“ („danışmanlık bedeli“) zwischen August 2017 und Juli 2019 sowie 16 Zahlungen mit der Bezeichnung „DÖSİMM payı bedeli“ zwischen Juli 2018 und September 2019. Außerdem ist im Mai 2016 der Kauf eines Anlageguts von Zapsus Unternehmen für 47.298 Lira einschließlich Mehrwertsteuer verzeichnet.

Das Beratungshonorar ist in Dollar festgelegt und konstant: 141.600 Dollar pro Quartal, also 120.000 Dollar zuzüglich 18 Prozent Mehrwertsteuer. Die neun Zahlungen ergaben einschließlich Mehrwertsteuer 1.274.400 Dollar beziehungsweise 6.033.745,92 Lira; ohne Mehrwertsteuer waren es 1.080.000 Dollar. Die Aufstellung enthält außerdem einen Posten „Vertragsstempelsteuer“ vom 7. September 2017 über 16.002,84 Lira. Unter der Annahme, dass die gesamte Steuer auf diesen Beratungsvertrag entfiel und von SICPA Turkey getragen wurde, deutet dieser Betrag bei einem Steuersatz von 9,48 Promille auf einen Vertragswert von rund 1,69 Millionen Lira hin. Zum Wechselkurs vom August 2017 entspricht dies jährlich 480.000 Dollar, also vier Quartalshonoraren.

In den uns vorliegenden Unterlagen enden die Zahlungen im September 2019. Auch in den geprüften Unterlagen für 2020 findet sich keine Rechnung an SICPA-Unternehmen.

Wofür wurde der „DÖSİMM-Anteilsbetrag“ gezahlt?

Die Zahlungen unter der Bezeichnung „DÖSİMM payı bedeli“ begannen rund vier Monate, nachdem SICPA Turkey die Museumskassen-Ausschreibung des Ministeriums für Kultur und Tourismus gewonnen hatte. Innerhalb von 15 Monaten erreichten sie einschließlich Mehrwertsteuer 7.964.874,90 Lira.

DÖSİMM steht für die Zentraldirektion des Betriebs mit revolvierendem Fonds des Ministeriums für Kultur und Tourismus und hat mit Steuerbanderolen nichts zu tun. Das Ministerium schrieb das Recht zum Betrieb der Kassen von Museen und historischen Stätten am 20. September 2017 im Amtsblatt aus (TRT Haber). SICPA Turkey gewann die Versteigerung am 27. Februar 2018 mit einem Angebot von 3.907.000.000 Lira. Der Konkurrent Etkin Eğitim hatte 3,86 Milliarden Lira geboten (Türkiye Turizm).

Laut der Mitteilung des Ministeriums wurde der Vertrag am 19. März 2018 unterzeichnet. Er umfasste den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2026 und 54 Museen und historische Stätten, darunter den Topkapı-Palast, die Hagia Sophia, Ephesos und Pamukkale. Nach Angaben vom Juni 2025 war SICPA Turkey an 113 Standorten tätig, darunter 77 Museen und historische Stätten, und beschäftigte in den Museen 513 Menschen (Ekonomist).

Die 16 „DÖSİMM payı bedeli“-Zahlungen in der Aufstellung unterscheiden sich vom festen Beratungshonorar. Ihre Höhe schwankt von Monat zu Monat: Im März 2019 sank sie auf 204.608 Lira, im September 2019 stieg sie auf 920.437 Lira. Der Rückgang im Winter und der Höhepunkt zum Ende des Sommers erinnern an die Tourismussaison. Das ist jedoch eine Schlussfolgerung; ein Dokument mit der Berechnungsformel haben wir nicht gesehen. Die Bezeichnung könnte eine Umsatzbeteiligung meinen, aber auch eine buchhalterische Zuordnung der Ausgabe zum DÖSİMM-Projekt.

Kerim Ülker veröffentlichte am 17. April 2017 in der Zeitung Dünya einen Artikel mit dem Titel „Cuneyd Zapsus Assistentin wird Teilhaberin der Schweizer SICPA“. Dem Bericht zufolge verhandelte Cavidan Gülşen Karanis Ekşioğlu über den Erwerb von 30 Prozent an SICPA Turkey. Sie wurde als Zapsus „rechte Hand“ beschrieben und gehörte den Leitungsgremien von Unternehmen der Familie Zapsu an, darunter Cuneyd Zapsu Danışmanlık A.Ş. SICPA SA habe für den Verkauf einen Antrag bei der Wettbewerbsbehörde gestellt (Dünya).

Ob der Verkauf zustande kam, konnten wir nicht bestätigen. Auch ein Dokument, das einen Zusammenhang mit den „DÖSİMM-Anteilszahlungen“ belegt, haben wir nicht gesehen. Ekşioğlu wurde im Juni 2022 zur türkischen Botschafterin in Ungarn ernannt (Serbestiyet).

Die Zahlungen in der Aufstellung enden im September 2019, während der Museumsvertrag weiterläuft. Laut der Vertragsmitteilung des Ministeriums endet die Betriebsdauer am 31. Dezember 2026.

Wer ist Cuneyd Zapsu, und wen hat er beraten?

Zapsu, einer der Gründer der AK-Partei, beriet nach seinem Rückzug aus der Politik im Jahr 2008 mit seiner neu gegründeten Firma Kunden aus Bereichen wie Energie, Kernkraft, Finanzen und Lebensmittel.

Er war als Manager in den Haselnuss exportierenden Unternehmen seiner Familie tätig. Von 1987 bis 2001 leitete er den Istanbuler Verband der Haselnuss- und Haselnussprodukte-Exporteure und von 2002 bis 2007 den International Nut and Dried Fruit Council (INC). 2001 gehörte er zu den Gründern der AK-Partei. Bis 2008 war er Mitglied ihres zentralen Entscheidungs- und Verwaltungsgremiums und arbeitete an der Seite des Parteivorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan als „persönlicher Assistent und Datenkoordinator“ (DEİK).

2008 legte er seine aktiven politischen Ämter nieder und gründete Cuneyd Zapsu Danışmanlık A.Ş. Laut seinem Lebenslauf bei DEİK beriet das Unternehmen im Dezember 2015 acht internationale Unternehmen als Seniorberater sowie 22 in- und ausländische Unternehmen projektbezogen.

Ein seltener Einblick in den Inhalt dieser Tätigkeit findet sich in den Uber Files des ICIJ. Medyascope berichtete unter Berufung auf Deutsche Welle, Zapsus Unternehmen habe Uber im Dezember 2014 einen Vertragsentwurf vorgelegt, der für drei Monate Lobbyarbeit ein monatliches Honorar von 50.000 Dollar vorsah. Es soll Uber eine Liste mit etwa 30 Kontakten übergeben haben, darunter Gouverneure, Bürgermeister und Minister. Ob Uber den Entwurf unterzeichnete, ist unbekannt.

Die folgende Tabelle stellt Beratertätigkeiten gegenüber, die Zapsu zu unterschiedlichen Zeitpunkten angegeben hat. SICPA, Philip Morris, Harbin Electric und Axel Springer werden in dem The Ledgers vorliegenden Lebenslauf genannt, fehlen aber in seiner heutigen offiziellen Biografie.

Unternehmen / OrganisationFunktionZeitraumIn der heutigen BiografieQuelle
SICPA Security Solutions SA, SchweizBeraterSeit April 2012; im Lebenslauf „bis heute“NeinLebenslauf, Archiv von The Ledgers
Philip Morris International, SchweizBeraterSeit 2010; im Lebenslauf „bis heute“NeinLebenslauf, Archiv von The Ledgers
Harbin Electric International, ChinaBeraterSeit April 2012; im Lebenslauf „bis heute“NeinLebenslauf, Archiv von The Ledgers
Axel Springer AG, DeutschlandBerater2009–2012NeinLebenslauf, Archiv von The Ledgers
Rosatom, RusslandSeniorberaterSeit 2016NeinHabertürk, 22.08.2017
FerreroSeniorberater, nach eigener AngabeNicht angegebenNeinHabertürk, 22.08.2017
Coca-ColaSeniorberater2012–2020Jaczapsu.com
Weltwirtschaftsforum, WEFSeniorberater2012–2021Jaczapsu.com
Texas Pacific Group, TPGSeniorberater2008–2017Jaczapsu.com
RWESeniorberater; stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der RWE Holding A.Ş.2008–2013Jaczapsu.com
Barclays CapitalSeniorberater2010–2014Jaczapsu.com
DeloitteSeniorberater2012–2014Jaczapsu.com
WPPMitglied des Beirats2013–2018Jaczapsu.com
Kernkraftwerk AkkuyuMitglied des Verwaltungsrats2013–2022Jaczapsu.com

Die Tabelle vergleicht Quellen unterschiedlichen Datums. Die offizielle Biografie beansprucht keine vollständige Kundenliste; Auslassungen sind nicht als Beleg für das Ende einer Geschäftsbeziehung zu verstehen.

SICPA ist in dieser Liste das einzige Unternehmen, das im staatlichen Auftrag Infrastruktur zur Steuerkontrolle errichtet.

Die beiden Seiten der Banderole: SICPA und Philip Morris

Zwei Zeilen in Zapsus Lebenslauf bringen die beiden gegenüberstehenden Seiten des Banderolengeschäfts zusammen: SICPA als Anbieter des Systems und Philip Morris als eines der Tabakunternehmen, die für die Banderolen auf ihren Zigarettenpackungen zahlen.

Der Lebenslauf nennt Zapsu seit 2010 als Berater von Philip Morris International (PMI) und seit April 2012 als Berater von SICPA Security Solutions SA. Beide Einträge enden mit „bis heute“. Die Beratertätigkeiten bestanden demnach Ende 2012 beziehungsweise 2013, als der Lebenslauf verfasst wurde, gleichzeitig. Über die Zeit danach wissen wir nichts. SICPA hat ihren Sitz in Prilly bei Lausanne, und auch die operative Zentrale von PMI befindet sich in Lausanne.

Die beiden Unternehmen waren Konkurrenten bei Rückverfolgungstechnologien. SICPA bot ihr System SICPATRACE 2002 zuerst Philip Morris an. PMI hielt es für zu langsam für die Produktionslinie und entwickelte die konkurrierende Technologie Codentify (Swissinfo). 2010 lizenzierte PMI Codentify kostenlos an BAT, JTI und Imperial. Die vier Unternehmen gründeten 2011 einen Verband, um das System als Alternative zu Steuerzeichen zu bewerben (Tobacco Tactics).

Die Konkurrenz zeigte sich auch bei konkreten Projekten. Als 2009 auf den Philippinen ein Steuerzeichenprojekt von SICPA im Umfang von 18 Milliarden Peso diskutiert wurde, erklärte der Philip-Morris-Vertreter Chris Nelson, die Zeichen würden das Unternehmen jährlich zwischen 564 Millionen und 1,1 Milliarden Peso kosten. Er bezeichnete dies als „schweren Schlag“ (Philstar). SICPA erhielt den Auftrag nicht; PMI und ihr lokaler Partner schlugen eine eigene Kennzeichnungslösung vor (Swissinfo).

Auch die internationalen Regeln zur Tabakkontrolle trennen diese beiden Bereiche. Das 2018 in Kraft getretene Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels im Rahmen des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs untersagt es, Pflichten zur Rückverfolgung und Überwachung an die Tabakindustrie zu übertragen. Kontakte der Behörden mit der Industrie sollen auf das „unbedingt erforderliche Maß“ beschränkt bleiben (Tobacco Tactics). Die Pflichten werden im WHO-Protokoll und in der Erläuterung zu Artikel 8 beschrieben.

Das Protokoll bindet die Vertragsstaaten und begründet keine unmittelbaren Pflichten für Berater. Zudem trat es erst nach der im Lebenslauf erkennbaren Überschneidung in Kraft.

Dass derselbe Berater für beide Seiten tätig war, wirft die Frage nach Interessenkonflikten auf. Wussten SICPA und PMI von Zapsus jeweils anderem Auftraggeber? Wusste die für den Banderolenvertrag zuständige Steuerverwaltung davon? Umfang und Dauer der PMI-Beratung kennen wir nur aus dem Lebenslauf; unabhängig bestätigen konnten wir sie nicht.

Der zeitliche Zusammenhang: Zahlungen und Ausschreibungen

Die Jahre, in denen sich Rechnungen und Zahlungen konzentrieren, fallen mit Jahren zusammen, in denen SICPA in der Türkei öffentliche Ausschreibungen gewann oder ihr Banderolenvertrag auslief. Für die Zeit vor 2015 liegen uns keine Rechnungsdaten vor.

SICPA errichtete das türkische Banderolensystem für Tabak und Alkohol, nachdem sie die Ausschreibung der Steuerverwaltung von 2006 gemeinsam mit Assan gewonnen hatte (Hürriyet). Die nächste fünfjährige Ausschreibung ging mit einem Angebot von 217 Millionen Lira an das Gemeinschaftsunternehmen Gate Elektronik–Prooftag. SICPA-Assan hatte 324 Millionen Lira geboten. Nach einer Klage von SICPA-Assan hob das 7. Verwaltungsgericht Ankara die Ausschreibung am 28. September 2012 auf. Der Staatsrat bestätigte die Entscheidung mit drei zu zwei Stimmen (Milliyet).

Nach Zapsus Lebenslauf begann seine SICPA-Beratung im April 2012. Wir haben keine Information und kein Dokument gesehen, das ihn mit diesem Gerichtsverfahren in Verbindung bringt. SICPA gewann die erneute Ausschreibung am 9. September 2014 mit 359,3 Millionen Lira; der Vertrag wurde am 9. Dezember 2014 unterzeichnet. In den uns vorliegenden Unterlagen entfällt die höchste jährliche Rechnungssumme an SICPA Security Solutions SA mit 1,33 Millionen Dollar auf das Folgejahr 2015.

Die zweite Welle kam mit der Museumsausschreibung. Das erste Quartalshonorar wurde am 9. August 2017 gezahlt, die Ausschreibung am 20. September veröffentlicht. SICPA Turkey gewann sie am 27. Februar 2018, und die „DÖSİMM-Anteilszahlungen“ begannen am 10. Juli 2018. 2019, als der Banderolenvertrag auslief, wurden SICPA Security Solutions SA erneut 2,66 Millionen Lira in Rechnung gestellt. Am 6. Dezember 2019 wurde die neue Banderolenausschreibung aufgehoben. Laut Hamzaçebis Antrag im Parlament wurde das Protokoll zur Übertragung an die staatliche Münzprägeanstalt Darphane am 22. Januar 2020 unterzeichnet.

Der zeitliche Ablauf beweist keine Kausalität. Wir haben kein Dokument gesehen, dem zufolge Zapsu im Zusammenhang mit diesen Ausschreibungen im Auftrag von SICPA mit jemandem verhandelte. Der Rhythmus der Zahlungen gibt jedoch Anlass zu der Frage, ob die Geschäftsbeziehung an die öffentlichen Verträge von SICPA in der Türkei gebunden war.

SICPA: Bestechungsverfahren im Ausland und Vermittler

SICPA SA wurde in der Schweiz am 27. April 2023 durch Strafbefehl der Bundesanwaltschaft strafrechtlich verantwortlich gemacht und zur Zahlung von 81 Millionen Franken verurteilt, weil sie nicht die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um Bestechung in Brasilien, Kolumbien und Venezuela zu verhindern.

Nach dem Strafbefehl der Schweizer Bundesanwaltschaft entfallen eine Million Franken auf eine Geldbuße und 80 Millionen Franken auf eine Ersatzforderung. Ein ehemaliger Vertriebsleiter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 170 Tagen wegen der Bestechung hochrangiger Amtsträger auf den Märkten Kolumbien und Venezuela zwischen 2009 und 2011. Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär wurde eingestellt (Schweizer Regierung, Erklärung der Bundesanwaltschaft).

In einem Begleitschreiben an SICPA erklärt die Bundesanwaltschaft, das Unternehmen habe nicht die Maßnahmen ergriffen, die seine „Mitarbeiter und Berater“ von Gesetzesverstößen hätten abhalten sollen. Das Schreiben hält fest, dass der Strafbefehl kein Schuldeingeständnis bedeutet und über die zugrunde liegenden Vorwürfe kein Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung entschieden hat. Davon zu unterscheiden ist die Verurteilung des Unternehmens wegen organisatorischer Mängel durch Strafbefehl. Zugleich bestätigt das Schreiben, dass SICPA die Mängel vollständig und freiwillig behoben und umfassend mit der Untersuchung kooperiert habe. SICPA widerspricht der Begründung, erklärt aber, zur Beendigung der Ungewissheit keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben zu haben. Das Unternehmen verweist auf seine seit 2021 bestehende Antikorruptionszertifizierung nach ISO 37001.

In Brasilien schlossen die örtlichen SICPA-Unternehmen im Juni 2021 mit dem Staat eine Vereinbarung über rund 762 Millionen Real. Dem war eine interne Untersuchung vorausgegangen, die unrechtmäßige Zahlungen an einen Amtsträger zwischen 2009 und 2015 bestätigt hatte (Money Times). Die in demselben Fall angeklagten Personen wurden im Juni 2022 freigesprochen (SICPA).

Die Schweizer Untersuchung betraf anfangs 14 Länder. Nach einem von Swissinfo wiedergegebenen Dokument der Staatsanwaltschaft vom September 2020 verpflichtete SICPA auf den Philippinen einen Neffen des Ehepartners des damaligen Staatsoberhaupts als „Vertreter“ für monatlich 5.000 Dollar und eine Erfolgsprämie von 200.000 Dollar. In dem Dokument heißt es, es sei „klar“, dass ein Teil der Provision an den Ehepartner des Staatsoberhaupts gehen sollte. Ob die Erfolgsprämie gezahlt wurde, ist unbekannt; dieser Vorwurf wurde nicht in die abschließende Entscheidung aufgenommen (Swissinfo).

Wie Swissinfo 2022 berichtete, waren die Ermittler zu dem Ergebnis gekommen, dass SICPA und der Banknotendruckmaschinenhersteller KBA-NotaSys in mehreren Ländern dieselben Berater für Bestechungsverhandlungen mit lokalen Amtsträgern eingesetzt hatten (Swissinfo). Der Strafbefehl von 2023 umfasst jedoch nur Brasilien, Kolumbien und Venezuela. SICPA bestreitet, an illegalem Verhalten externer Berater beteiligt gewesen zu sein oder davon gewusst zu haben.

Die Türkei kommt in der Schweizer Entscheidung nicht vor. The Ledgers hatte zuvor über Beratungszahlungen von SICPA während der Banderolenausschreibung 2014 und eine an den Zuschlag gebundene Erfolgsprämie berichtet („Payments, a rival and a success fee“; „From Draft to Invoice“). Zapsu wurde in diesen Berichten nicht genannt.

Fragen, auf die noch Antworten ausstehen

Nur die beteiligten Parteien können erklären, wofür die Zahlungen erfolgten. The Ledgers stellt folgende Fragen.

An SICPA: SICPA SA, SICPA Security Solutions SA und SICPA Turkey

1. Wann und mit welchem Leistungsumfang schlossen Sie Verträge mit Cuneyd Zapsu und seinem Unternehmen? Welche konkreten Leistungen erhielten Sie dafür?

2. Handelte es sich bei den 2015 an SICPA Security Solutions SA gestellten Rechnungen über rund 3,6 Millionen Lira um eine Erfolgsprämie im Zusammenhang mit dem im Dezember 2014 geschlossenen Banderolenvertrag?

3. Wofür erfolgten die Zahlungen mit der Bezeichnung „DÖSİMM payı bedeli“? Wurden sie als Prozentsatz der Museumskasseneinnahmen oder des an DÖSİMM gezahlten Anteils berechnet?

4. Kam die 2017 diskutierte 30-Prozent-Beteiligung von Zapsus enger Mitarbeiterin Gülşen Karanis Ekşioğlu zustande? Wie wurde über den Antrag bei der Wettbewerbsbehörde entschieden?

5. Wussten Sie, dass Zapsu 2012–2013 auch Philip Morris International beriet? Wurde auf mögliche Interessenkonflikte geprüft?

6. Bestand die Beziehung nach 2019 fort? Falls sie endete, warum? Wurde die Beziehung zu Zapsu bei den nach der Schweizer Entscheidung von 2023 erneuerten Compliance-Prüfungen untersucht?

An Cuneyd Zapsu

1. Welche Leistungen erbrachten Sie für SICPA? Trafen Sie im Auftrag von SICPA Amtsträger?

2. Welche Leistungen wurden mit den Rechnungen unter der Bezeichnung „DÖSİMM payı bedeli“ vergütet?

3. Informierten Sie beide Unternehmen, als Sie 2012–2013 gleichzeitig SICPA und PMI berieten?

4. Warum werden die Beratertätigkeiten für SICPA und PMI in Ihrer heutigen Biografie nicht genannt?

An Philip Morris International

1. Von wann bis wann bestand Ihre Beratungsbeziehung zu Zapsu? Umfasste sie die türkischen Banderolenregelungen?

2. Wussten Sie, dass Zapsu auch SICPA beriet?

An Gülşen Karanis Ekşioğlu, über das Außenministerium

1. Führten die 2017 geführten Gespräche über 30 Prozent an SICPA Turkey zu einem Abschluss? Haben Sie heute eine Verbindung zu SICPA?

Methode, Recht auf Stellungnahme und offene Punkte

Der Bericht beruht auf drei Dokumenten. Zahlungsaufstellung und Rechnungsunterlagen sind miteinander vereinbar.

• Ein englischsprachiger Lebenslauf Zapsus.

• Eine Aufstellung mit 27 Zahlungen zwischen Mai 2016 und September 2019.

• Die jährlichen Gesamtsummen der Rechnungen, die Zapsus Unternehmen von 2015 bis 2020 an SICPA-Unternehmen stellte.

Die Zahlungsaufstellung enthält keine Firmennamen. Wir ordnen sie SICPA Turkey zu, weil die Beträge den an dieses Unternehmen gestellten Rechnungen entsprechen. Der Posten für ein Anlagegut vom Mai 2016 über 47.298,24 Lira einschließlich Mehrwertsteuer stimmt auf ganze Lira gerechnet genau mit der Rechnungssumme für SICPA Turkey von 2016 über 40.083 Lira ohne Mehrwertsteuer überein. Die Zahlungen von 2016 bis 2019 ergeben ohne Mehrwertsteuer insgesamt 11,90 Millionen Lira, die Rechnungen desselben Zeitraums 11,85 Millionen Lira. Die Differenz von 0,5 Prozent könnte durch Verschiebungen zwischen Rechnungs- und Zahlungsdaten erklärt werden.

Die Lira-Gegenwerte der Dollarzahlungen stimmen mit den Marktwechselkursen an den Zahlungstagen überein: 3,53 Lira je Dollar im August 2017 und, nach dem Wechselkursschock vom August 2018, 6,09 Lira im Oktober 2018. Für die Umrechnung der jährlichen Rechnungssummen wurden Jahresdurchschnittskurse verwendet; die Dollarbeträge sind deshalb Näherungswerte. Die anderen im Lebenslauf genannten Funktionen stimmen mit den Biografien bei DEİK und auf czapsu.com überein.

Was wir nicht wissen:

• Wir haben die Vertragstexte nicht gesehen.

• Wir kennen die Berechnungsformel der Zahlungen unter der Bezeichnung „DÖSİMM-Anteil“ nicht.

• Wir wissen nicht, für welche Leistungen die Rechnungen an SICPA Security Solutions SA ausgestellt wurden.

• Ob die 2017 von Dünya beschriebene 30-Prozent-Beteiligung zustande kam, konnten wir nicht bestätigen.

• Wir haben keinen Befund, wonach die Zahlungen an Amtsträger weitergeleitet wurden.

Dieser Bericht beschuldigt niemanden einer Straftat. Beratungsleistungen zu kaufen und zu verkaufen ist rechtmäßig. Die Verurteilung von SICPA in der Schweiz betrifft die Türkei nicht. Der Bericht fordert Aufklärung über Zahlungen, die zeitlich und sachlich mit öffentlichen Verträgen verflochten sind.

Auf Grundlage von Berichten von: The Ledgers · Archivunterlagen; TBMM · 12.01.2022; Patronlar Dünyası · Kibar Holding; TRT Haber · 02.10.2017; Türkiye Turizm · 01.03.2018; muze.gov.tr · Museumsvertrag; Ekonomist · 2025; Dünya · Kerim Ülker · 17.04.2017; Serbestiyet · 2022; DEİK · Cuneyd Zapsu; Cuneyd Zapsu · Biografie; Medyascope / DW · Uber · 11.07.2022; Habertürk · Serpil Yılmaz · 22.08.2017; Swissinfo · Das SICPA-Dossier; Tobacco Tactics · Codentify; Philstar · 23.12.2009; WHO FCTC · Protokoll gegen illegalen Handel; Hürriyet · 2006; Milliyet · 2013; Schweizer Bundesanwaltschaft · Entscheid · 27.04.2023; Schweizer Bundesanwaltschaft · Begleitschreiben · 27.04.2023; SICPA · Stellungnahme zum Entscheid; Casa da Moeda do Brasil · 2021 · S.43; Money Times · 2021; The Ledgers · Zahlungen, ein Konkurrent und eine Erfolgsprämie; The Ledgers · Vom Entwurf zur Rechnung.

Quelldokumente

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  1. The Ledgers · ArchivunterlagenKein öffentlicher Link angegeben
  2. TBMM · 12.01.2022cdn.tbmm.gov.tr
  3. Patronlar Dünyası · Kibar Holdingpatronlardunyasi.com
  4. TRT Haber · 02.10.2017trthaber.com
  5. Türkiye Turizm · 01.03.2018turkiyeturizm.com
  6. muze.gov.tr · Museumsvertragmuze.gov.tr
  7. Ekonomist · 2025ekonomist.com.tr
  8. Dünya · Kerim Ülker · 17.04.2017dunya.com
  9. Serbestiyet · 2022serbestiyet.com
  10. DEİK · Cuneyd Zapsudeik.org.tr
  11. Cuneyd Zapsu · Biografieczapsu.com
  12. Medyascope / DW · Uber · 11.07.2022medyascope.tv
  13. Habertürk · Serpil Yılmaz · 22.08.2017haberturk.com
  14. Swissinfo · Das SICPA-Dossierstories.swissinfo.ch
  15. Tobacco Tactics · Codentifytobaccotactics.org
  16. Philstar · 23.12.2009philstar.com
  17. WHO FCTC · Protokoll gegen illegalen Handelfctc.who.int
  18. Hürriyet · 2006hurriyet.com.tr
  19. Milliyet · 2013milliyet.com.tr
  20. Schweizer Bundesanwaltschaft · Entscheid · 27.04.2023admin.ch
  21. Schweizer Bundesanwaltschaft · Begleitschreiben · 27.04.2023sicpa.com
  22. SICPA · Stellungnahme zum Entscheidsicpa.com
  23. Casa da Moeda do Brasil · 2021 · S.43casadamoeda.gov.br
  24. Money Times · 2021moneytimes.com.br
  25. The Ledgers · Zahlungen, ein Konkurrent und eine Erfolgsprämietheledgersnews.com
  26. The Ledgers · Vom Entwurf zur Rechnungtheledgersnews.com

Dossier-Aktualisierungen

  1. Status aktualisiert

    Recherche läuft

    Redaktioneller Recherchestatus erfasst.

  2. Erstveröffentlichung

    Bericht veröffentlicht

Redaktioneller Hinweis

Dieser Bericht beruht auf einem von The Ledgers geprüften englischsprachigen Lebenslauf, einer Aufstellung mit 27 Zahlungen von Mai 2016 bis September 2019, den jährlichen Rechnungssummen von 2015 bis 2020 und den genannten öffentlich zugänglichen Quellen. Die Zahlungsaufstellung nennt keine Unternehmen. Ihre Zuordnung zu SICPA Turkey beruht auf übereinstimmenden Rechnungsbeträgen. Die mit Jahresdurchschnittskursen berechneten Dollarwerte sind Näherungswerte. Verträge und die Berechnungsformel des DÖSİMM-Anteils wurden nicht eingesehen. Es gibt keinen Befund über Geldweiterleitungen an Amtsträger. Eine behördliche Feststellung zu den türkischen Zahlungen ist uns nicht bekannt. Die Schweizer Entscheidung gegen SICPA von 2023 betrifft die Türkei nicht. Das Recht auf Stellungnahme bleibt offen.

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